Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AGENTUR EINS – Thorsten Meyer nachfolgend AGENTUR1 genannt

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen AGENTUR1 und dem Besteller auch für alle zukünftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt AGENTUR1 nicht an, es sei denn, AGENTUR1 hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
AGENTUR1 verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-. Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist AGENTUR1 zum Rücktritt berechtigt. Falls ein Lieferant von AGENTUR1 der trotz vertraglicher Verpflichtung AGENTUR1 nicht mehr mit der bestellten Ware beliefert, ist AGENTUR1 zum Rücktritt berechtigt.

§ 3 Lieferung und Rückname

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung von AGENTUR1 oder einem von dieser Beauftragten an den Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Bitte beachten Sie, dass wir die Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen ausliefern. Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass AGENTUR1 ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung / Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Vorkasse durch Überweisung oder Scheck. per Nachname oder Lastschriftverfahren zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist AGENTUR1 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls AGENTUR1 ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist AGENTUR1 berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 5 Aufrechnung. Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu. wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von AGENTUR1 anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von AGENTUR1.

§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Reklamationen wegen Mängel oder Fehlmenge können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Sendung berücksichtigt werden. Nach Prüfung der Reklamation erfolgt im Falle ihrer Annerkennung entweder Gutschrift oder Nach- bzw. Ersatzlieferung. Reklamationen entbinden den Käufer nicht von der Verpflichtung, die Rechnung bedingungsgemäß zu bezahlen. Beschädigungen durch Post / DHL / DPD – Versand sind sofort dem zuständigem DPD Depot bzw. Postamt zu melden und von diesem zu bescheinigen. Liegt ein von AGENTUR1 zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist AGENTUR1 nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist AGENTUR1 zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die AGENTUR1 zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt. vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. AGENTUR1 haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von AGENTUR1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern. Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1. 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463. 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern AGENTUR1 fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Für Haftungs- und Nachfolgeschäden beim Einsatz und Betrieb von Erzeugnissen aus unserem Lieferprogramm können wir keine Haftung übernehmen, da ein ordnungsgemäßer Betrieb von uns nicht überwacht werden kann. Der Auftraggeber und der Endverbraucher betreiben unsere Produkte auf eigene Gefahr. Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Datenschutz

Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Die Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte ausserhalb von AGENTUR1 findet nicht statt.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lüneburg. Dies gilt nur. wenn der Besteller zu den Kaufleuten im Sinne der §§ 1. 2. 3. 5 und 6 HGB gehört oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt wird oder der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. AGENTUR EINS – Thorsten Meyer ist jedoch auch berechtigt, bei dem für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht zu klagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. und zwar für sämtliche zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehungen. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

Zusatzbedingungungen für den Bereich der Komplettfolierungen an Fahrzeugen Stand 06.20009

Alle Preise Netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.(19%)
Garantie: 2 Jahre

Vor Abgabe des Fahrzeuges bitte 1x durch die Waschstrasse fahren (Grundwäsche), da bei extrem verschmutzten Fahrzeugen ein Reinigungszuschlag in Höhe von 50,00 € durch uns erhoben werden muss und sich die Verarbeitung um einen Tag verlängert.

Garantiebedingungen

24 Monate auf die Funktionsfähigkeit der Folie von Agentur EINS, gilt nur für
Fabrikweise original lackierte Fahrzeuge, für nachlackierte Fahrzeuge/Fahrzeugteile kann keine Garantie übernommen werden (dieses gilt insbesondere bei der Neutralisierung der Fahrzeuge/Fahrzeugteile).
Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Besichtigung des Fahrzeuges. Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen.
Agentur EINS verpflichtet sich, beschichtete Teile, die infolge eines nachgewiesenen
Fabrikations-,Material- oder Beschichtungsfehler defekt geworden sind, innerhalb der Garantiezeit entweder kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern.
Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung, oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle jeglicher Art.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Fälle:

  • Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
  • Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
  • Lackschäden nach dem Entfernen der Folie an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie diverser Kunststoffteile die werkseitig mit fetthaltiger strukturierter Kunststoffoberfläche hergestellt werden.
  • Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung.
  • Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
  • Eventuelle Lackschäden beim Entfernen der Folie in nicht autorisierten Werkstätten.

Folierungshinweise

Im Rahmen der Komplettfolierung werden sämtliche Typenbezeichnungen am zu folierenden Fahrzeug durch die Agentur EINS entfernt. Diese (soweit sie geklebt sind) werden nicht wieder angebracht. Ein nachträgliches Anbringen der Typenbezeichnung kann zu Beschädigungen sowohl an der Folie als auch am Lack führen (Klebstoff).

  • Scharniere sind Grundsätzlich von der Folierung ausgeschlossen
  • Die Folierung der Spiegel und Türgriffe erfolgt nach Absprache, da diese teilweise (je nach Modell) nur teilfoliert werden können
  • Die Folierung von Schwellern mit Strukturierter Oberfläche erfolgt ebenfalls nach Absprache
  • Für Komplettfolierungen im Firmenbereich, insbesondere Fuhrparkfahrzeuge gilt eine zweckmäßige Folierung
  • bei der in der Regel der Preis die Qualität bestimmt und nicht alle Möglichkeiten bzw. Fertigkeiten der Folierungstechnik zur Anwendung kommen können. Unter Zweckmäßig ist die Umfärbung eines
  • Fahrzeugs gemeint welches aus einiger Entfernung (ca. 3m) als solches zu Erkennen ist.
  • Im Bereich der Privatfahrzeuge bzw. Oberklassefahrzeugen gilt ein deutlich höheres Qualitäts– und Preisniveau.
    Wir beraten Sie gern.

Pflegeanweisung

Um vollen Garantieanspruch über 24 Monate zu haben muss die Folie ordnungsgemäß gepflegt werden, welches folgende Punkte beinhaltet:

  • Unmittelbar (spätestens 14 Tage) nach Abholung des Fahrzeuges ist dieses einzuwachsen
  • die Folie in 6 monatlichen Abständen mit einem Hartwachs behandeln (kein Heißwachs), da die Folie sonst stumpf wird, genau wie ein Autolack der nicht regelmäßig eingewachst wird
  • sämtliche Wachse und Polituren dürfen keine Schleifmittel enthalten
  • Umfangreiche Zusatzinformationen zum Thema Pflege werden Ihrem neuen komplettfolierten Fahrzeug beigelegt.

Pflegehinweise

  • die von der verwendete Hochleistungsfolie ist waschstraßenfest,
    bei der Reinigung mit Dampfstrahlern sowie mit Vorsprühreinigern sollten Sie allerdings ca. 0,5 Meter Abstand zwischen Düse Agentur EINS und zur Oberfläche bzw. Kanten halten.
  • aggressive Verunreinigungen (Vogelkot) sollten kurzfristig beseitigt werden, so wie Sie es bei einem lackierten Fahrzeug auch machen würden.Eine evtl. entstehende Faltenbildung an umgelegten Kanten sowie geringfügiges Schrumpfen der Folie ist aus technischen Gründen unvermeidlich und kein Reklamationsgrund. Diese gilt auch für kleinere Lufteinschlüsse, die unmittelbar während der Folierung auftreten können, dieses ist ebenfalls kein Reklamegrund da diese durch der noch „arbeitenden“ Folie nach ca. 30 Tagen verschwinden.Die Folie ist werbeträgertauglich, diese kann bei Verwendung von hochwertigen Folien und bei sorgfälliger Arbeit auch ohne Beschädigung, der von uns verwendeten Hochleistungsfolie, wieder problemlos gelöst werden.

Hinweise für Gebrauchtwagen

  • Die Lackoberfläche sollte neuwertig und darf insbesondere nicht stumpf sein, da die Folie sonst nicht aufgezogen werden kann. Ggf. sollte im Vorfeld eine Lackaufbereitung (Politur) vorgenommen werden.
  • Vorhandene Kratzer könnten nach einer Folierung (je nach Tiefe) sichtbar sein und sollten daher zuvor ausgefüllt werden.
  • Steinschläge und andere Vertiefungen im Lack sollten zwingend ausgefüllt werden, da die Folie solche Vertiefungen lediglich überspannt und diese nach der Folierung nach wie vor sichtbar sein könnten.
  • Eine perfekte Folierung setzt einen ebensolchen und fachgerechten Lackaufbau voraus. Haftet eine Lackschicht (z.B. bei einer „Verkaufslackierung“) nicht auf ihrem Untergrund, kann dies natürlich auch durch eine aufgebrachte Folie nicht kompensiert werden.

Hinweise

Wir empfehlen, nach Möglichkeit Lackierungen auszuwählen, die mit der Folierung und dem Interieur harmonieren, da u.a. die Türfalze nicht foliert werden. Besonders geeignet sind hier schwarze o.ä. Grundfarben, wie auf den Bildern gezeigt wird.
Andernfalls ist unvermeidbar, dass die Lackfarbe, je nach Farbton an Spalten und Falzen auffällt.

Zahlweise

Soweit nicht anders vereinbart ist die Zahlweise bar bei Abholung des Fahrzeuges. Anderweitig getroffene mündliche Absprachen gelten nicht.